Neue Coronaschutz-Verordnung in NRW ab dem 13.01.2022 in Kraft
Erleichterungen für geboosterte Personen
In NRW tritt die neue Corona-Schutzverordnung am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich