Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verschärft
2-G-Regel nun auch für den Sportbetrieb und bei Sportveranstaltungen
Regelungen der Coronaschutzverordnung ab dem 04.12.2021
Die geltende Coronaschutzverordnung NRW und die zugehörige Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln ermöglichen einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb - allerdings mit Einschränkungen. Die AHA-Regeln sind in allen Lebensbereichen verpflichtend einzuhalten.
Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend aktualisiert: bitte hier klicken
Wesentliche Regelungen im Überblick:
- 2-G-Regel für Sporttreibende: Nachweislich genesen oder vollständig geimpft
Ausnahme: Schüler/Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einschließlich
Ausnahme: Schüler/Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einschließlich
- Pflicht zur Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit gem. Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld
vom 01.12.2021
vom 01.12.2021
- Es gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen sowie im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen oder vor
Verkaufsständen. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske
(min. medizinische Maske) empfohlen.
Verkaufsständen. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske
(min. medizinische Maske) empfohlen.
- Duschen und Umkleiden können nur in eingeschränktem Umfang genutzt werden.
- Für Zuschauer gelten für den Zutritt auf unsere Sportanlage die zwei G´s: Geimpft oder Genesen
Ausnahme: Schüler/Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einschließlich
- Alle Sportler und Zuschauer melden sich weiterhin in der Check-In- oder in der Luca-App an, um die
einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
Wir bitten, die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen) auch weiterhin zu beachten.
Bleibt gesund!
Der Vorstand